Was steht im BMF Schreiben Forschungszulage – und was gilt heute?
Zusammenfassung
Das BMF Schreiben vom 07.02.2023 ist die offizielle Verwaltungsanweisung zur Forschungszulage. Es erklärt, wie Finanzämter das Forschungszulagengesetz (FZulG) auslegen: Wer ist antragsberechtigt? Was zählt als FuE? Welche Kosten sind förderfähig? Wie läuft das Verfahren? Dieses Schreiben ist formell noch die maßgebliche Grundlage – allerdings haben sich die konkreten Zahlen seit 2024 deutlich verändert.
Dieses Schreiben ist formell noch immer die maßgebliche Grundlage. Allerdings hat sich die Gesetzeslage seit 2024 mehrfach geändert – durch das Wachstumschancengesetz und das Investitionssofortprogramm. Ein Entwurf für ein neues BMF-Schreiben liegt seit Oktober 2025 vor, die Finalversion steht noch aus.
Für die Praxis heißt das: Das Schreiben von 2023 bleibt als Orientierung relevant, aber die konkreten Zahlen (Bemessungsgrundlage, Fördersätze, förderfähige Kosten) haben sich deutlich verändert.
Was ist das BMF Schreiben Forschungszulage?
Das BMF Schreiben ist eine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums. Es beschreibt, wie die Finanzverwaltung das Forschungszulagengesetz in der Praxis anwendet – quasi die Bedienungsanleitung für Finanzämter und indirekt für alle Unternehmen, die eine Forschungszulage beantragen.
Das Schreiben vom 07.02.2023 ersetzt das vorherige vom 11.11.2021 und deckt vier Bereiche ab:
- Materiell-rechtliche Fragen: Wer darf beantragen? Was ist ein begünstigtes FuE-Vorhaben? Welche Kosten zählen?
- Verfahren: BSFZ-Bescheinigung, Antrag beim Finanzamt, Fristen, Festsetzung
- Ertragsteuerliche Behandlung: Wie wird die Zulage in der Bilanz abgebildet?
- Beihilferecht: AGVO, De-minimis, Kumulierung mit anderen Förderungen
Offizielle Quelle: BMF Schreiben vom 07.02.2023 (PDF)
Warum das Schreiben von 2023 noch zählt – aber nicht mehr ausreicht
Das BMF Schreiben bleibt die beste Orientierung für Verfahrensfragen, FuE-Abgrenzung und Dokumentationspflichten. Viele Ablehnungen passieren nicht wegen der Kosten, sondern weil die Projektabgrenzung oder Nachweisführung nicht stimmt – genau dafür ist das Schreiben nach wie vor die wichtigste Praxisgrundlage.
Was sich geändert hat: Die konkreten Förderparameter (Bemessungsgrundlage, Sätze, förderfähige Kostenarten) wurden seit 2024 durch zwei große Gesetzesänderungen angehoben. Das Schreiben von 2023 bildet diese Änderungen nicht ab. Ein Entwurf für ein neues BMF Schreiben wurde im Oktober 2025 veröffentlicht (Stellungnahmefrist: 11.11.2025), die finale Version steht aktuell noch aus.
Zeitleiste: Was hat sich wann geändert?
Mehr Details findest du im Überblick zu den Neuerungen 2024 und 2026.
01.01.2020 – Einführung Forschungszulage
Bemessungsgrundlage: 2 Mio. €, Fördersatz: 25 %, Auftragsforschung: 60 %
01.07.2020 – Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
Bemessungsgrundlage auf 4 Mio. € verdoppelt
07.02.2023 – Aktuelles BMF Schreiben
Ersetzt Schreiben von 2021, Klarstellungen zu Dokumentation, verbundenen Unternehmen, Auftragsforschung
27.03.2024 – Wachstumschancengesetz
Bemessungsgrundlage auf 10 Mio. €, Auftragsforschung auf 70 %, KMU-Bonus (35 % statt 25 %), Eigenleistungen auf 70 €/h, Abschreibungen auf FuE-Wirtschaftsgüter förderfähig
Oktober 2025 – Entwurf neues BMF Schreiben
Anpassung an Gesetzesänderungen, Stellungnahmefrist 11.11.2025, finale Version ausstehend
01.01.2026 – Investitionssofortprogramm
Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. €, 20 % Gemeinkostenpauschale (für Projekte ab 2026), Eigenleistungen auf 100 €/h, maximale Förderung: bis zu 3 Mio. € (Großunternehmen) bzw. 4,2 Mio. € (KMU)
Offizielle Links
- BMF Schreiben vom 07.02.2023 (PDF)
- Bundesfinanzministerium – Forschungszulage
- BSFZ: Bescheinigungsstelle Forschungszulage
- Forschungszulagengesetz (FZulG)