💡 Die wichtigsten Fakten zur Forschungszulage auf einen Blick.

Forschungszulage oder Invest BW: Welche Förderung passt wirklich zu deinem Innovationsprojekt?

Datum: 23. Januar 2026Autor: Erich Lehmann

TL;DR – Zusammenfassung

Der Prozess im Überblick

  • 1Invest BW: Im Voraus & Wettbewerb
  • 2Forschungszulage: Bis zu 4 Jahre rückwirkend
  • 3Auswahl je nach Projekt und Vorhaben

Invest BW (Baden-Württemberg) ist ein wettbewerbliches Zuschussprogramm mit thematischen Förderaufrufen, Skizzenverfahren und begrenzten Budgets – dafür sind hohe Zuschüsse pro Projekt möglich.

Die Forschungszulage ist eine bundesweite, steuerliche Förderung für Innovationsprojekte (oft als Produktentwicklung, Digitalisierung oder Prozessinnovation bezeichnet) – branchenoffen und planbar. Vor allem aber sind Projekte bis zu 4 Jahre rückwirkend förderbar.

Wenn du eine verlässliche, wiederholbare und gut planbare Innovationsförderung suchst, ist die Forschungszulage in der Praxis häufig die passendere Basis-Förderung.

Warum dieser Vergleich wichtig ist

Viele Unternehmen investieren in Innovation – aber wählen die Förderung nach Bauchgefühl: „Zuschuss klingt besser als Steuer“. In der Realität unterscheiden sich Forschungszulage und Invest BW jedoch fundamental in Planbarkeit, Aufwand, Risiko und Timing. Wer das versteht, kann Fördermittel strategisch einsetzen: Forschungszulage als stabile Grundlage, Invest BW als zusätzlicher Hebel für besonders große oder thematisch passende Vorhaben.

Alles auf einen Blick

KriteriumInvest BW (Innovation)Forschungszulage
Maximaler Zuschuss / FörderhöheEinzelvorhaben: bis 650.000 € Zuschuss
Verbundvorhaben: bis 1.300.000 € gesamt (max. 650.000 € je Verbundpartner)
De-minimis: bis 300.000 €
Pro Jahr: Bemessungsgrundlage bis zu 12 Mio. €
Max. Förderbetrag pro Jahr: bis zu 4,2 Mio. € (bei 35% für KMU)
Förderquote / FördersatzAbhängig von Unternehmensgröße (AGVO): 45% (klein), 35% (mittel), 25% (< 3.000 MA), 15% (≥ 3.000 MA)KMU: 35% (seit 28.03.2024)
Großunternehmen: 25%
Anmeldung: vor oder nach dem Projektstart?Vor Projektstart. Grundsatz: Vorhabenbeginn frühestens nach Bewilligung (Start vorher i. d. R. nicht zulässig; ggf. nur mit vorheriger Zustimmung auf eigenes Risiko)Nachträglich möglich (rückwirkende Geltendmachung innerhalb der Frist). Wichtig: Antrag bei der BSFZ zur Bescheinigung; Kosten können innerhalb einer 4‑Jahresfrist geltend gemacht werden (z. B. 2022 noch bis Ende 2026 beantragbar)
Planbarkeit / WettbewerbWettbewerblich (Skizzen stehen im Wettbewerb, kein Rechtsanspruch; Fristen/Förderaufrufe)Rechtsanspruch bei Erfüllung der Voraussetzungen (kein Wettbewerbsverfahren; inhaltliche Prüfung durch BSFZ, rechnerische Prüfung durch Finanzamt)

Was ist Invest BW (BW Invest) – kurz erklärt

Invest BW Innovation ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg. Es fördert Innovations- und Technologievorhaben als Zuschuss – entweder als Einzelvorhaben oder Verbundprojekt (z. B. mit Forschungseinrichtungen). Die Förderung läuft in Förderaufrufen (teilweise technologieoffen, teilweise missionsorientiert) und ist wettbewerblich: Projekte stehen im Vergleich zu anderen Einreichungen.

Wichtige Eckpunkte aus den aktuellen Förderinfos:

  • Zweistufiges Verfahren: Projektskizze → bei positiver Bewertung förmlicher Antrag
  • Fristen/Calls: z. B. Skizzeneinreichung zum Beispiel aktuell bis 20. Februar 2026, 13:00 Uhr (missionsorientierter Aufruf „Mobilität und Transport“)
  • Maximale Zuschüsse: bis 650.000 € (Einzelvorhaben) bzw. 1.300.000 € (Verbund; pro Partner max. 650.000 €)
  • Fördersätze (abhängig von Unternehmensgröße, AGVO): z. B. bis 45% (kleine Unternehmen), 35% (mittlere), 25% (bis 3.000 Beschäftigte), 15% (≥ 3.000 Beschäftigte)
  • Wichtig: In der Regel kein Projektstart vor Bewilligung (Start grundsätzlich erst nach Bescheid; Ausnahmen nur unter Bedingungen).

Was ist die Forschungszulage – kurz erklärt

Die Forschungszulage ist ein bundesweites Förderinstrument, das über das Steuersystem funktioniert. Sie richtet sich an alle steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Branche und Unternehmensgröße. Entscheidend ist, dass ein Vorhaben die inhaltlichen Kriterien erfüllt (oft: Neuartigkeit und technische Ungewissheit) und sauber dokumentiert wird.

Der Prozess ist zweistufig:

  1. Inhaltliche Prüfung über die BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage): Ist das Vorhaben förderfähig?
  2. Rechnerische Prüfung über das Finanzamt: Welche Kosten sind förderfähig und wie hoch ist die Zulage?

Besonders wichtig (und häufig unterschätzt): Viele Projekte, die intern als Produktentwicklung, Software-Weiterentwicklung, Digitalisierung oder Prozessoptimierung laufen, können grundsätzlich in den Anwendungsbereich fallen – sofern sie die Kriterien erfüllen und nicht nur Routine/Standardumsetzung sind.

Was ändert sich 2026 bei der Forschungszulage?

Ab 1. Januar 2026 wird die Forschungszulage nochmals attraktiver:

  • Maximale Förderung pro Jahr: bis zu 4,2 Mio. € (bei 35 % auf 12 Mio. € Bemessungsgrundlage)
  • Förderquote: 25 % (Regelfall) bzw. 35 % für KMU
  • Bemessungsgrundlage steigt auf 12 Mio. € jährlich (für Aufwendungen ab 01.01.2026)
  • Gemeinkostenpauschale: 20 % (für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 beginnen)
  • Eigenleistungen: 100 € pro Stunde (ab Tätigkeiten nach dem 31.12.2025, max. 40h/Woche)

Objektiver Vergleich: Invest BW vs. Forschungszulage

1) Planbarkeit & Risiko

Invest BW

  • Vorteil: Bei Erfolg hoher Zuschuss möglich, oft „sichtbar“ und projektbezogen.
  • Nachteil: Wettbewerb, Call-Fristen, begrenzte Budgets → kein Anspruch auf Förderung. Außerdem: Start erst nach Bewilligung, was Innovationszyklen ausbremsen kann.

Forschungszulage

  • Vorteil: Hohe Planbarkeit, da kein klassischer Förderwettbewerb wie bei Calls. Für viele Unternehmen ist sie die verlässlichere Basis-Förderung für kontinuierliche Innovation.
  • Nachteil: Sie ist kein Sofort-Zuschuss im Voraus, sondern wirkt über den steuerlichen Weg; saubere Dokumentation ist Pflicht.

Einordnung: Wenn du Innovation als Dauerprozess betreibst (und nicht nur ein einzelnes „Leuchtturmprojekt“), ist die Forschungszulage häufig strategisch überlegen.


2) Inhaltlicher Fokus (Themenoffen vs. themengebunden)

Invest BW

  • Vorteil: Kann thematisch passgenau sein, wenn dein Projekt exakt zum Aufruf passt (z. B. Mobilität/Transport, GreenTech etc.).
  • Nachteil: Wenn dein Thema nicht im Call liegt, sind deine Chancen begrenzt – unabhängig davon, wie innovativ du bist.

Forschungszulage

  • Vorteil: Branchen- und themenoffen – entscheidend ist die Innovationshöhe/Ungewissheit im Projekt, nicht ein politischer Schwerpunkt.
  • Nachteil: Nicht alles, was „Innovation“ heißt, ist automatisch förderfähig (z. B. Routine-Updates, reine Markteinführung).

3) Aufwand & Bürokratie

Invest BW

  • Vorteil: Klare Struktur über Skizze/Antrag; bei guter Projektorganisation gut machbar.
  • Nachteil: Umfangreiche Unterlagen (Skizze, Meilensteine, Verwertung, Team, Stand der Technik etc.), Wettbewerbssituation, Fristdruck.

Forschungszulage

  • Vorteil: Standardisierbarer Prozess, gut wiederholbar über mehrere Jahre/Projekte.
  • Nachteil: Inhaltliche Argumentation (Neuartigkeit, Ungewissheit, Systematik) muss stimmen; Kostenabgrenzung erfordert Genauigkeit.

Tipp aus der Praxis: Wer seine Innovationsprojekte ohnehin sauber steuert (Ziele, Risiken, Tests, Iterationen), hat bei der Forschungszulage meist einen deutlichen Heimvorteil.


4) Für wen eignet sich was?

Invest BW passt besonders gut, wenn …

  • Dein Projekt sehr groß ist und hohe Zuschüsse pro Vorhaben einen entscheidenden Unterschied machen,
  • du in Baden-Württemberg sitzt und das Projekt perfekt zum Aufruf passt,
  • du den Projektstart zeitlich so planen kannst, dass eine Bewilligung abgewartet werden kann.

Die Forschungszulage passt besonders gut, wenn …

  • du kontinuierlich innovierst (Produkt, Software, Prozesse) und eine dauerhafte Förderlogik brauchst,
  • du planbar fördern möchtest statt „alles auf eine Einreichfrist“ zu setzen,
  • du auch als Start-up oder in Jahren mit geringem Gewinn Förderfähigkeit prüfen möchtest,
  • du rückwirkend ein Projekt fördern lassen willst. Das ist bis zu 4 Jahre möglich.

Praxisempfehlung: Forschungszulage als Basis – Invest BW als Booster (aber sauber kombiniert)

In vielen Fällen ist die beste Strategie:

  1. Forschungszulage als Fundament für deine Innovationspipeline (jährlich, wiederholbar, planbar).
  2. Invest BW selektiv für Projekte mit sehr großem Budget, starkem Leuchtturmcharakter oder perfektem Call-Fit.

Wichtig: Das ist grundsätzlich möglich – aber nur, wenn du eine Doppelförderung derselben förderfähigen Kosten vermeidest. Heißt konkret: Du darfst dieselben Personal-, Auftrags- oder sonstigen Projektkosten nicht gleichzeitig über Invest BW bezuschussen lassen und zusätzlich in der Forschungszulage ansetzen. In der Praxis wird das über eine klare Kostentrennung gelöst (z. B. Abgrenzung nach Arbeitspaketen, Zeiträumen, Kostenarten oder Beteiligten) und über eine saubere Dokumentation.

Unser Best-Practice-Setup:

  • Forschungszulage als Standardinstrument für kontinuierliche Innovationsarbeit (insbesondere, wenn du mehrere Vorhaben parallel hast oder jährlich wiederkehrende Entwicklungsstränge).
  • Invest BW nur dann, wenn (a) dein Vorhaben sehr gut in einen konkreten Förderaufruf passt, (b) du die zweistufige Skizzen-/Antragslogik und den Wettbewerb berücksichtigst und (c) du die Kostenabgrenzung zur Forschungszulage sauber darstellen kannst (inkl. Nachweisführung).

Genau dabei unterstützen wir dich: von der Projekt-Einordnung über die Argumentationslinie Innovation/Ungewissheit bis zur Antragstellung – inklusive Förderstrategie zur Vermeidung von Doppelförderung und belastbarer Projektdokumentation.


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Gerne besprechen wir Deinen konkreten Fall in einer kostenlosen Erstberatung. Wir finden in wenigen Minuten heraus, wie viel Förderung Du für Dein Unternehmen erhalten kannst.

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