💡 Die wichtigsten Fakten zur Forschungszulage auf einen Blick.

Forschungszulage Beantragen: Antragstellung

TL;DR – Zusammenfassung

Der Prozess im Überblick

  • 1Identifikation der FuE-Projekte
  • 2Antragstellung bei der BSFZ
  • 3Prüfung durch die BSFZ
  • 4Erteilung der Bescheinigung
  • 5Antragstellung beim Finanzamt
  • 6Prüfung durch das Finanzamt
  • 7Bescheid
  • 8Auszahlung

Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in einem zweistufigen Antragsverfahren, das aus der Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und anschließend beim Finanzamt besteht. Das Antragsverfahren umfasst die Identifikation und Dokumentation der FuE-Projekte, die Einreichung der Anträge, die Prüfung und Bewilligung sowie die Auszahlung der Fördermittel.

Hier erhältst du einen Überblick über den gesamten Ablauf

UnternehmenBescheinigungsstelleFinanzamt1Identifikation der FuE-Projekte2Antrag via BSFZ PortalInnerhalb der 4-Jahres-Frist3Fachliche Prüfung4Erteilung der Bescheinigung5Antrag mit BSFZ-Bescheinigung6Prüfung des Antrags7Bescheid8AuszahlungUnternehmenBescheinigungsstelleFinanzamt
1

Identifikation der FuE-Projekte

Vor der eigentlichen Antragstellung solltest Du:

  • FuE-Projekte identifizieren und dokumentieren
  • Die Förderfähigkeit anhand der OECD-Kriterien prüfen
  • Die relevanten Aufwendungen (Personalkosten, Auftragsforschung, ggf. Sachinvestitionen) erfassen
  • Eine Projektbeschreibung für jedes FuE-Projekt erstellen
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Antragstellung bei der BSFZ

Die Antragstellung bei der BSFZ erfolgt über ein digitales Portal, das eine Authentifizierung mittels ELSTER-Zertifikat erfordert. Die Einreichung der notwendigen Projektbeschreibungen ist Voraussetzung für die Ausstellung der sogenannten FuE Bescheinigung, die für den Antrag beim Finanzamt zwingend erforderlich ist.

3

Prüfung durch die BSFZ

Die Bescheinigungsstelle prüft, ob die im Antrag beschriebenen Tätigkeiten Forschung und Entwicklung im Sinne des Forschungszulagengesetzes sind.

4

Erteilung der Bescheinigung

Die Bescheinigung der BSFZ ist für das Finanzamt bindend und gilt ausschließlich für das konkret beschriebene Vorhaben.

Nach Erhalt der Bescheinigung stellst du den Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt:

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Antragstellung beim Finanzamt

Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt über ein elektronisches Antragsformular auf dem Online-Portal 'Mein ELSTER'. Das Formular ist das zentrale Dokument für die Antragstellung. Für mehrjährige FuE-Projekte muss der Antrag auf Forschungszulage für jedes Wirtschaftsjahr separat gestellt werden. (Erfahre mehr zur Berechnung der Zulage).

6

Prüfung durch das Finanzamt

Das Finanzamt kann die Angaben zur Forschungszulage bis zu sechs Jahre nach Antragstellung prüfen.

Das Finanzamt prüft:

Nach erfolgreicher Prüfung:

  • Erhalt des Bescheids über die Festsetzung der Forschungszulage
  • Verrechnung mit der nächsten fälligen Steuervorauszahlung oder direkte Auszahlung

Die Forschungszulage wird nach der Festsetzung allerdings nicht sofort ausgezahlt, sondern im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Ergibt sich nach dieser Anrechnung ein Überschuss, wird dieser als Einkommen- oder als Körperschaftsteuererstattung ausgezahlt. Die Forschungszulage wird als Steuergutschrift zusammen mit dem Jahressteuerbescheid ausgezahlt und bei fehlenden Gewinnen als Steuerrückerstattung gewährt.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Kriterien für die Forschungszulage

Kriterien für die Forschungszulage sind Neuartigkeit, Ungewissheit und Systematik. Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Forschungszulage, wenn alle Kriterien erfüllt sind. Begünstigt sind FuE-Vorhaben, die einer oder mehreren der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind. Die Forschungszulage gilt nur für die konkret beschriebenen Vorhaben in der BSFZ-Bescheinigung.

Förderhöhe und Änderungen ab 2026

Die Höhe der Forschungszulage richtet sich nach den förderfähigen Aufwendungen für die begünstigten FuE-Vorhaben. Ab 2026 steigt die Bemessungsgrundlage auf 12 Millionen Euro pro Jahr, die maximale Förderhöhe für KMU wird auf 4,2 Millionen Euro angehoben und eine Gemeinkostenpauschale von 20 Prozent wird automatisch auf förderfähige Personalkosten angerechnet. Zudem erhöht sich der pauschale Stundensatz für Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Gesellschaftern auf 100 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2026 wird das Antragsverfahren im Rahmen des Investitionssofortprogramms der Bundesregierung deutlich vereinfacht.

Wichtige Hinweise zur Antragstellung

Die Angaben im Antrag müssen präzise und fundiert sein, um die Bewilligung zu sichern. Eine mangelhafte Ausführung oder unzureichende Informationen können zur Ablehnung führen, da in der Regel nur ein Versuch zur Stellungnahme erlaubt ist. (Lies hier mehr darüber, was du bei einer Ablehnung tun kannst). Die Dokumentation der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ist für die Beantragung erforderlich. Die Darstellung der Neuheit und der Risiken im Antrag wird häufig bemängelt und sollte daher besonders sorgfältig erfolgen. Im Verlauf des Projekts sollten alle relevanten Informationen (Projektbeschreibung, Ziele, Zeitplan, beteiligte Mitarbeiter, Kosten) gesammelt werden. Die Verfügung und Bearbeitung von Dokumenten ist im Rahmen des Antragsverfahrens essenziell.

Außendarstellung und Siegel

Die erfolgreiche Durchführung und Dokumentation der Forschungs- und Entwicklungsprojekte ist nicht nur für die Förderfähigkeit entscheidend, sondern auch für die Außendarstellung des Unternehmens. Das BSFZ-Siegel kann als Nachweis für Innovationskompetenz genutzt werden und stärkt die Kommunikation nach außen.

Beispiel aus der Praxis

Ein typisches Beispiel: Ein mittelständisches Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe entwickelt eine neue, effizientere Methode zur Herstellung von Metallteilen. Das Projekt umfasst die Anpassung und Optimierung bestehender Produktionsprozesse sowie die Erprobung neuer Materialien. Das Unternehmen dokumentiert die Projektinhalte, stellt den Antrag über das BSFZ-Portal, erhält nach Prüfung die Fue Bescheinigung und reicht anschließend den Antrag über das ELSTER-Portal beim Finanzamt ein. Nach erfolgreicher Prüfung erhält es die Forschungszulage als Steuergutschrift oder Steuerrückerstattung. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass auch Projekte mit Fokus auf Prozessoptimierung und Materialentwicklung förderfähig sind und somit eine breite Palette von FuE-Aktivitäten unterstützt wird.

Unterschiede zu anderen Förderprogrammen

Im Unterschied zu klassischen Projektförderungen (wie ZIM) oder anderen Förderprogrammen wird die Forschungszulage als steuerliche Förderung gewährt und ist branchenoffen sowie rückwirkend beantragbar. Fördermittel werden nach Antragstellung und Prüfung ausgezahlt.

Unterstützung und Beratung

Die Unterstützung durch Beratungsangebote kann im Antragsverfahren entscheidend sein, um häufige Fragen (FAQs) zu klären, die richtige Entscheidung bei Änderungen im Projekt zu fällen und die Anforderungen des Forschungszulagengesetzes (FZulG) zu erfüllen.

Vorteile der Forschungszulage

Zu den Vorteilen zählen die Branchenoffenheit, die Möglichkeit der rückwirkenden Antragstellung, die positive Wirkung auf Innovation und die Relevanz für Unternehmen aus Land- und Forstwirtschaft. Die Durchführung und Dokumentation der Projekte sowie die inhaltliche Darstellung des Themas sind für die Förderfähigkeit ausschlaggebend.

Einführung in die Forschungszulage

Die Forschungszulage ist ein zentrales Instrument der steuerlichen Forschungsförderung in Deutschland. Sie richtet sich an Unternehmen aller Größen und Rechtsformen, die in Forschung und Entwicklung (FuE) investieren. Ziel der Forschungszulage ist es, die Innovationskompetenz zu stärken und den Investitionsstandort Deutschland attraktiver zu machen. Unternehmen können die Forschungszulage sowohl für eigene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als auch für Auftragsforschung beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Start-ups, mittelständische Betriebe oder große Konzerne handelt – entscheidend ist das Engagement in Forschung und Entwicklung.

Die Förderung erfolgt in Form einer Steuergutschrift, die mit der nächsten Ertragssteuerfestsetzung verrechnet wird. Das bedeutet, dass Unternehmen direkt von einer finanziellen Entlastung profitieren, wenn sie in innovative Projekte investieren. Die Forschungszulage kann für verschiedene Arten von FuE-Vorhaben beantragt werden, darunter Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Damit bietet sie eine attraktive Fördermöglichkeit für Unternehmen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit durch Forschung und Entwicklung stärken möchten.

Voraussetzungen für die Förderung

Um die Forschungszulage erfolgreich zu beantragen, müssen Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zunächst ist es erforderlich, dass ein förderfähiges FuE-Vorhaben durchgeführt wird. Das bedeutet, das Projekt muss den Kriterien für Forschung und Entwicklung entsprechen und innovative, experimentelle oder wissenschaftliche Tätigkeiten umfassen. Die Antragstellung erfolgt in einem festgelegten Verfahren, bei dem die Einhaltung der Fristen besonders wichtig ist.

Ein zentrales Element ist die Bescheinigung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Diese prüft, ob die im Antrag beschriebenen Tätigkeiten als Forschung und Entwicklung im Sinne des Forschungszulagengesetzes (FZulG) gelten. Unternehmen müssen dazu alle relevanten Angaben und Unterlagen bereitstellen, um die Förderfähigkeit ihres Projekts nachzuweisen. Dazu gehören beispielsweise eine detaillierte Projektbeschreibung, Angaben zu den geplanten Forschungsaktivitäten und eine Übersicht der geplanten Aufwendungen. Erst nach erfolgreicher Prüfung und Ausstellung der Bescheinigung durch die BSFZ kann der Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt eingereicht werden.

Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

Die zentrale Anlaufstelle für die fachliche Prüfung ist die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ist die zentrale Anlaufstelle für Unternehmen, die eine Bescheinigung für ihre FuE-Vorhaben benötigen. Die BSFZ prüft im Rahmen des Antragsverfahrens, ob die im Antrag beschriebenen Tätigkeiten als Forschung und Entwicklung im Sinne des Forschungszulagengesetzes (FZulG) gelten. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, kann eine Förderung durch die Forschungszulage gewährt werden.

Die Antragstellung bei der BSFZ erfolgt digital über das eigens eingerichtete Online-Portal. Unternehmen müssen sich hierfür mit einem gültigen ELSTER-Zertifikat authentifizieren, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Angaben zu gewährleisten. Im Antrag werden alle relevanten Informationen zum FuE-Vorhaben eingereicht, darunter eine ausführliche Beschreibung der geplanten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Die BSFZ prüft diese Angaben sorgfältig und stellt bei positiver Bewertung eine rechtsverbindliche Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung ist die Grundlage für die weitere Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt und damit ein entscheidender Schritt im gesamten Förderverfahren.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Antrag auf Forschungszulage

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