Forschungszulage Berechnung: Wie hoch ist die Förderung – und wie rechnest du sie richtig?
TL;DR – Zusammenfassung
Die Forschungszulage Berechnung basiert auf deiner Bemessungsgrundlage (förderfähige Innovations-/FuE-Aufwendungen) × Fördersatz.
KMU erhalten 35% Förderung (seit 28. März 2024), Großunternehmen 25%.
Die Bemessungsgrundlage steigt ab 1. Januar 2026 auf 12 Mio. € pro Jahr. Zusätzlich kommt ab 2026 eine Gemeinkostenpauschale von 20% (bei Vorhabenbeginn ab 2026) und der Stundensatz für Eigenleistungen steigt auf 100 €.
Mit dem Schnellrechner und dem Detaillierten Rechner auf dieforschungszulage.de kannst du deine Forschungszulage Höhe in Minuten belastbar abschätzen – inklusive der typischen Fallstricke bei Auftragskosten, Eigenleistungen und Stichtagen.
Forschungszulage Rechner
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inkl. Nebenkosten
Anteilige Arbeitszeit auf dem F&E-Projekt
Wird auf 3 Jahre verteilt.
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Gesamtförderung (Prognose)
164.250 €
Summe über 3 Jahre
Details 2026
Warum dieser Artikel wichtig ist
In der Praxis scheitert die optimale Förderung selten am Innovationsgrad, sondern an einer unklaren oder falschen Berechnung der Forschungszulage: falsche Stichtage (März 2024 / Januar 2026), missverstandene Bemessungsgrundlage, nicht sauber abgegrenzte Arbeitszeitanteile oder nicht berücksichtigte Positionen wie Abschreibungen und künftig Gemeinkosten.
Ich bin Erich Lehmann von dieforschungszulage.de. In diesem Artikel zeige ich dir strukturiert, wie du die Forschungszulage Berechnung korrekt aufsetzt – mit Tabellen, Beispielen und den wichtigsten Änderungen bis 2026.
Forschungszulage Berechnung: Die Formel (einfach erklärt)
Die Berechnung folgt im Kern dieser Logik:
Forschungszulage = min(Bemessungsgrundlage, Obergrenze) × Fördersatz
Wichtig: Die Bemessungsgrundlage ist nicht dein Projektbudget, sondern nur die förderfähigen Aufwendungen (z. B. Personal, Auftragskosten anteilig, Eigenleistungen pauschal, Abschreibungen – und ab 2026 zusätzlich Gemeinkostenpauschale, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind).
Fördersätze, Bemessungsgrundlage und Maximalbeträge (mit Stichtagen)
| Zeitraum (maßgeblich: Entstehung der Aufwendungen) | Unternehmens- größe | Fördersatz | Max. Bemessungsgrundlage p.a. | Max. Förderung p.a. |
|---|---|---|---|---|
| bis 27. März 2024 | alle | 25% | 4 Mio. € | 1,0 Mio. € |
| 28. März 2024 bis 31. Dezember 2025 | KMU | 35% | 10 Mio. € | 3,5 Mio. € |
| Großunternehmen | 25% | 10 Mio. € | 2,5 Mio. € | |
| ab 1. Januar 2026 | KMU | 35% | 12 Mio. € | 4,2 Mio. € |
| Großunternehmen | 25% | 12 Mio. € | 3,0 Mio. € |
Wichtig für verbundene Unternehmen: Die Obergrenze der Bemessungsgrundlage gilt auf Ebene der Unternehmensgruppe.
Was ist die „Forschungszulage Bemessungsgrundlage“?
Die Forschungszulage Bemessungsgrundlage umfasst die förderfähigen Aufwendungen eines Wirtschaftsjahres, die deinem Innovationsvorhaben zugeordnet werden können. Typisch relevant sind:
- Lohnkosten eigener Arbeitnehmer (zeitanteilig für das Innovationsvorhaben)
- Eigenleistungen (Einzelunternehmer/Gesellschafter) pauschal pro Stunde – 70 € je Stunde (seit 28.03.2024), 100 € je Stunde für Tätigkeiten ab 01.01.2026 (max. 40 Std./Woche)
- Auftragsforschung (nur anteilig ansetzbar – 70 % bei Aufträgen in EU/EWR)
- Abschreibungen für bestimmte, im Vorhaben genutzte bewegliche Wirtschaftsgüter (förderfähig seit 28.03.2024 – bei passenden Anschaffungen und Vorhabenbeginn ab 28.03.2024)
- Gemeinkostenpauschale (20 % auf die im Übrigen entstandenen förderfähigen Aufwendungen – nur für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 beginnen, also praktisch ab 01.01.2026)
Wenn du es schnell prüfen willst: Nutze den Schnellrechner auf dieforschungszulage.de. Wenn du sauber dokumentieren und für Steuerberater/Finanzamt belastbar rechnen willst: den Detaillierten Rechner.
Förderfähige Aufwendungen (Praxis-Checkliste)
1) Lohnkosten eigener Arbeitnehmer (meist der größte Hebel)
Förderfähig sind anteilig die Kosten von Mitarbeitenden, die im begünstigten Innovationsvorhaben tätig sind:
- Bruttolohn/-gehalt (inkl. Sachbezüge)
- Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
- Arbeitszeitanteil: nur der Teil, der tatsächlich auf förderfähige Tätigkeiten entfällt
Rechenlogik:
Förderfähige Lohnkosten = (Bruttolohn + AG-Anteile SV) × Innovationszeitanteil
2) Eigenleistungen (Einzelunternehmer/Mitunternehmer)
Hier gilt eine Stundenpauschale (max. 40 Stunden/Woche):
- bis Ende 2025: 70 € pro Stunde
- ab 1. Januar 2026: 100 € pro Stunde (für Tätigkeiten nach dem 31.12.2025)
Das ist besonders relevant für Gründer-geführte Betriebe und innovationsstarke Dienstleister, die viel selbst entwickeln.
3) Auftragsforschung (extern vergeben)
Auftragskosten sind nur anteilig ansetzbar:
- bis März 2024: 60% ansetzbar
- seit 28. März 2024: 70% ansetzbar (für Aufträge in EU/EWR)
Rechenlogik:
Förderfähige Auftragskosten = Auftragskosten × 70%
Danach wendest du den Fördersatz (25% oder 35%) an.
4) Sachinvestitionen: Abschreibungen (seit 2024 förderfähig)
Seit März 2024 können Abschreibungen auf bestimmte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens förderfähig sein, wenn sie im Innovationsvorhaben genutzt werden und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Praxisbeispiel: Maschine, Messgerät, Prototypen-Anlage – sofern korrekt dem Vorhaben zugeordnet.
5) Gemeinkostenpauschale (neu ab 2026)
Für Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen, kommt zusätzlich eine pauschale Position hinzu:
- 20% Gemein- und Betriebskosten pauschal auf die sonstigen förderfähigen Aufwendungen im Wirtschaftsjahr
Das kann die Forschungszulage Höhe in 2026 deutlich erhöhen – insbesondere bei Unternehmen mit hoher indirekter Belastung (z. B. Projektleitung, Infrastruktur, IT, QM), ohne dass jede Einzelposition mühsam nachgewiesen werden muss.
Forschungszulage Auszahlung: Wie kommt das Geld an?
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung. Praktisch bedeutet das:
- Antrag (inkl. Bescheinigung) → Festsetzung der Zulage → Verrechnung mit Steuern bzw. Auszahlung, wenn die Steuer nicht ausreicht.
- Gerade bei wachstumsstarken oder noch nicht profitablen Unternehmen ist der Auszahlungseffekt oft ein zentraler Vorteil.
Für die formalen Schritte und die Bescheinigung gilt als offizielle Anlaufstelle die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSF):
https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/
Rechenbeispiel (kompakt): KMU ab April 2024
Annahme:
- Personalkosten (förderfähig): 240.000 €
- Auftragskosten: 30.000 € (EU/EWR), ansetzbar zu 70% → 21.000 €
- Summe Bemessungsgrundlage: 261.000 €
- KMU-Fördersatz: 35%
Forschungszulage = 261.000 € × 35% = 91.350 €
Wenn du das für mehrere Jahre und Stichtage (2024/2026) sauber abbilden willst: Nutze auf dieforschungszulage.de den Detaillierten Rechner und dokumentiere den Arbeitszeitanteil sowie die Stichtag-Logik.
Beispiel-Tabelle (Mehrjahresblick) – so liest du die Logik
Hinweis: Zahlen dienen als Strukturbeispiel. Für eure echte Planung bitte mit euren Ist-/Planwerten rechnen.
| Jahr | Personal gesamt | Auftragskosten | ansetzbar (Auftrag) | Bemessungsgrundlage (vereinfacht) | Fördersatz | Förderung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2023 | 170.000 € | 20.000 € | 60% = 12.000 € | 182.000 € | 25% | 45.500 € |
| 2024 | 240.000 € | 28.929 € | gemischt (bis März 60%, ab 28.03. 70%) | 260.250 € | 25%/35% | 84.581 € |
| 2025 | 300.000 € | 40.000 € | 70% = 28.000 € | 328.000 € | 35% (KMU) | 114.800 € |
| 2026 | 350.000 € | 50.000 € | 70% = 35.000 € | 385.000 € (+ ggf. 20% GK*, nur bei Vorhabenbeginn ab 2026*) | 35% (KMU) | 134.750 € (+ ggf. mehr*) |
*Gemeinkostenpauschale nur, wenn das Vorhaben ab 2026 beginnt und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Typische Fehler in der Forschungszulage Berechnung (und wie du sie vermeidest)
- Stichtage ignoriert: 27.03.2024 vs. 28.03.2024, sowie 01.01.2026 (Bemessungsgrundlage/Gemeinkosten/Eigenleistungssatz).
- Auftragsforschung falsch angesetzt: 70% ansetzbar heißt nicht 70% Förderung.
- Arbeitszeitanteile nicht dokumentiert: Ohne belastbare Zeitlogik wird es in Prüfung/Abstimmung unnötig zäh.
- Bemessungsgrundlage mit Projektkosten verwechselt: Nicht alles ist förderfähig – aber oft ist mehr förderfähig, als intern gedacht (z. B. Abschreibungen, ab 2026 Gemeinkosten).
Genau dafür sind unser Schnellrechner und der Detaillierte Rechner auf dieforschungszulage.de gebaut: schnell, nachvollziehbar, stichtagsfest.
Fazit: Warum sich die Forschungszulage (gerade 2026) besonders lohnt
Die Forschungszulage ist eines der stärksten Instrumente, um Innovation in Deutschland planbar zu finanzieren: 35% Zuschuss für KMU, eine hohe (ab 2026 noch höhere) Bemessungsgrundlage, plus Gemeinkostenpauschale und verbesserte Bedingungen bei Eigenleistungen. Wer kontinuierlich Produkte, Software oder Prozesse weiterentwickelt, sollte die Berechnung früh in die Jahresplanung integrieren.
Wenn du eine schnelle Indikation willst: Schnellrechner auf dieforschungszulage.de.
Wenn du eine belastbare, dokumentierte Berechnung brauchst (auch für Steuerberatung/Finanzamt): Detaillierter Rechner auf dieforschungszulage.de.