Was ist die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)?
TL;DR – Zusammenfassung
Der Prozess im Überblick
- 1BSFZ prüft inhaltliche Förderfähigkeit
- 2Ohne Bescheinigung keine Forschungszulage
- 3Verfahren ist vollständig digital
- 4Erfolgsfaktoren: Dokumentation & Planung
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ist die zentrale Stelle, die inhaltlich prüft, ob dein FuE-Vorhaben (Forschung und Entwicklung) nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) förderfähig ist. Ohne ihre Bescheinigung gibt es keine Forschungszulage – erst danach folgt der zweite Schritt beim Finanzamt. Das Verfahren ist vollständig digital und die BSFZ ist keine Beratungsstelle.
Warum dieser Artikel wichtig ist
Viele Unternehmen hören von der Forschungszulage – und scheitern dann an einer zentralen Stelle im Prozess: der Bescheinigung. Genau hier kommt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ins Spiel. Wer versteht, was die BSFZ prüft, wann sie im Prozess auftaucht und welche Anforderungen erfüllt sein müssen, spart Zeit, reduziert Rückfragen und erhöht die Chance auf eine erfolgreiche Bescheinigung Forschungszulage.
Was ist die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)?
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (kurz: BSFZ) ist die Stelle, die inhaltlich bewertet, ob ein beantragtes FuE-Vorhaben die Kriterien des Forschungszulagengesetzes (FZulG) erfüllt. Vereinfacht gesagt:
Die BSFZ entscheidet nicht über die Auszahlung – aber sie entscheidet darüber, ob dein Vorhaben überhaupt als förderfähige Forschung und Entwicklung gilt.
Wichtig zu verstehen: Die BSFZ Forschungszulage ist damit der Gatekeeper im Verfahren. Ohne ihre positive Bescheinigung ist der Weg zur Forschungszulage faktisch blockiert.
In welchem Schritt taucht die BSFZ auf? (Zweistufiges Verfahren)
Die Forschungszulage läuft in zwei klar getrennten Schritten ab:
Schritt 1: Antrag bei der BSFZ (Bescheinigung)
Du beantragst zunächst die Bescheinigung Forschungszulage über das offizielle, digitale Verfahren. Die BSFZ prüft die inhaltliche Förderfähigkeit deines Vorhabens.
Schritt 2: Antrag beim Finanzamt (Festsetzung der Forschungszulage)
Erst nach der BSFZ-Bescheinigung stellst du beim Finanzamt den Antrag auf Festsetzung. Dort wird die Forschungszulage steuerlich berücksichtigt (Anrechnung/Erstattung im Rahmen der Steuer).
Merksatz: Ohne BSFZ keine Festsetzung durch das Finanzamt.
Welche Aufgaben hat die Bescheinigungsstelle Forschungszulage?
Die BSFZ übernimmt im Kern diese Aufgaben:
- Zentrale Anlaufstelle für den ersten Teil des Antragsverfahrens
- Inhaltliche Prüfung, ob das Vorhaben FuE im Sinne des FZulG ist
- Ausstellung der Bescheinigung bei positiver Prüfung
- Digitale Prozessführung über das Portal (Antragstellung, strukturierte Abfragen)
Dabei ist wichtig: Die BSFZ bewertet inhaltlich – sie ist nicht die Stelle, die deine Steuer festsetzt. Das macht später das Finanzamt.
Welche Projekte sind grundsätzlich bescheinigungsfähig?
Die BSFZ prüft, ob dein Vorhaben in eine der FuE-Kategorien fällt, typischerweise:
- Grundlagenforschung
- Industrielle Forschung
- Experimentelle Entwicklung
Zusätzlich müssen Projekte in der Praxis meist nachvollziehbar die bekannten Kriterien erfüllen, z. B.:
- Neuartigkeit (es ist nicht nur Routine/Standard)
- Ungewissheit/Unwägbarkeit (Ergebnis/Technikweg ist nicht sicher)
- Planmäßigkeit (strukturierter Ansatz, Arbeitspakete, Ziele, Methodik)
Quelle:
Offizielle Informationen der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) zur Förderfähigkeit sowie zum Antrags- und Bescheinigungsverfahren (FZulG):
So läuft der Antrag bei der BSFZ in der Praxis ab
1) Vorarbeit im Unternehmen: Projekt & Dokumentation
Bevor du überhaupt klickst, entscheidet sich häufig schon der Erfolg:
- FuE-Projekt(e) sauber abgrenzen (Start/Ende, Ziel, technischer Kern)
- Rollen klären (technischer Ansprechpartner, Finance/Controlling, ggf. Steuer)
- Unterlagen strukturieren (Arbeitsplan, Meilensteine, Team, Methoden, Risiken)
- Kostenlogik vorbereiten (wer arbeitet wie lange woran – und wie wird das erfasst?)
2) Antrag online einreichen (Portal)
Der Antrag erfolgt vollständig digital über das Portal zur Bescheinigung Forschungszulage. Typisch werden abgefragt:
- Unternehmensdaten (Stammdaten, ggf. Größenklasse)
- Beschreibung des Vorhabens (Ziel, Ausgangslage, technischer Fortschritt)
- Arbeits-/Projektplan (Arbeitspakete, Zeitlogik, Risiken)
- Angaben zu Aufwänden/Kosten (je nach Konstellation)
3) Prüfung durch die BSFZ
Die BSFZ bewertet, ob das Vorhaben die Anforderungen erfüllt. Je klarer und konsistenter deine FuE-Argumentation (Problem, Stand der Technik, Unsicherheit, Lösungsweg), desto geringer das Risiko von Rückfragen oder Ablehnung. (Lies hier mehr darüber, was passiert, wenn die BSFZ ablehnt).
4) Bescheinigung & nächster Schritt Finanzamt
Nach positiver Prüfung erhältst du die BSFZ-Bescheinigung und kannst anschließend (nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem Kosten angefallen sind) den Antrag auf Festsetzung beim Finanzamt stellen.
Warum ist die BSFZ so wichtig?
Die BSFZ ist entscheidend, weil sie:
- die FuE-Definition verbindlich auf dein konkretes Projekt anwendet,
- für viele Unternehmen die größte Hürde im Verfahren darstellt,
- durch ihre Bescheinigung die Grundlage schafft, damit das Finanzamt die Forschungszulage überhaupt festsetzen kann.
Praktisch heißt das: Wer die BSFZ unterschätzt (z. B. zu vage Projektbeschreibung, keine klare Ungewissheit, Routineentwicklung), riskiert Verzögerungen oder Ablehnung – selbst wenn das Projekt „innovativ“ wirkt.
Was solltest du besonders beachten? (häufige Stolpersteine)
1) BSFZ ist keine Beratung
Die Bescheinigungsstelle prüft und entscheidet – sie optimiert deinen Antrag nicht strategisch. Wenn dir die Erfahrung fehlt, lohnt sich eine strukturierte interne Vorbereitung oder externe Unterstützung.
2) Zu vage FuE-Beschreibung
Typische Fehler:
- „Wir entwickeln eine neue Software“ ohne technische Unsicherheit
- keine Abgrenzung zum Stand der Technik
- keine klare Darstellung, warum die Lösung nicht trivial ist
Besser:
- Stand der Technik kurz beschreiben
- konkrete technische Herausforderungen benennen
- Risiken/Unsicherheiten dokumentieren
- geplante Experimente/Iterationen erklären
3) Arbeitsplan nicht ernst genug nehmen
Ein plausibler Arbeitsplan ist kein „Extra“, sondern oft der Schlüssel zur Nachvollziehbarkeit:
- Arbeitspakete
- Zeitachse
- Zuständigkeiten
- Hypothesen/Tests/Validierung
4) Kosten- und Zeitaufschreibung erst am Ende „zusammensuchen“
Auch wenn im BSFZ-Schritt häufig nicht jeder Beleg hochgeladen wird: Die Logik muss stimmen – und im Zweifel müssen Nachweise intern vorhanden sein. Wer früh sauber erfasst, spart später massiv Aufwand.
BSFZ oder Finanzamt: Wer macht was?
| Stelle | Aufgabe | Ergebnis |
|---|---|---|
| BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) | Inhaltliche FuE-Prüfung nach FZulG | Bescheinigung Forschungszulage |
| Finanzamt | Steuerliche Festsetzung/Anrechnung (nach Wirtschaftsjahr) | Festsetzungsbescheid / steuerliche Wirkung |
Für wen lohnt sich die Forschungszulage besonders?
Die Forschungszulage ist grundsätzlich für alle steuerpflichtigen Unternehmen relevant – unabhängig von Branche oder Größe. Besonders häufig profitieren:
- KMU mit eigenen Entwicklungsprojekten (Software, Maschinenbau, MedTech etc.)
- Unternehmen mit kontinuierlicher Produkt- oder Prozessentwicklung
- Firmen, die FuE bisher nicht als „förderfähig“ auf dem Schirm hatten
Fazit: Ohne BSFZ-Bescheinigung keine Forschungszulage
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ist der zentrale Hebel im gesamten Verfahren. Sie prüft, ob dein Vorhaben tatsächlich FuE im Sinne des Forschungszulagengesetzes ist und stellt die Bescheinigung Forschungszulage aus. Erst danach kann das Finanzamt die Zulage festsetzen.
Wenn du die Anforderungen (Neuartigkeit, Ungewissheit, Planmäßigkeit) sauber belegst, einen klaren Arbeitsplan hast und deine FuE-Logik stringent darstellst, wird die Antragstellung deutlich einfacher – und dein Projekt hat gute Chancen, erfolgreich bescheinigt zu werden.