💡 Die wichtigsten Fakten zur Forschungszulage auf einen Blick.

Welche steuerliche Förderung gibt es für Innovation in Unternehmen?

Datum: 31. Januar 2026Autor: Erich Lehmann

TL;DR – Zusammenfassung

Der Prozess im Überblick

  • 1Branchen- und größenunabhängig
  • 2Zweistufiges Verfahren (BSFZ + Finanzamt)
  • 3Steuergutschrift oder Auszahlung möglich

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Begünstigung für Unternehmen, die Innovationen entwickeln. Sie funktioniert branchen- und größenunabhängig, ist zweistufig (BSFZ-Bescheinigung + Antrag beim Finanzamt) und wird als Steuergutschrift gewährt – also auch dann interessant, wenn aktuell wenig Gewinn anfällt.

Warum dieser Artikel wichtig ist

Viele Unternehmen investieren in neue Produkte, Software, Prozesse oder Prototypen – nutzen aber die steuerliche Förderung nicht, weil sie „Forschung & Entwicklung“ mit großen Laboren verwechseln. Entscheidend ist: Es geht häufig um technologische Innovation mit echtem Risiko und Ungewissheit – genau dafür wurde die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG) eingeführt (in Kraft seit 1. Januar 2020).

Als Team von dieforschungszulage.de (mit Erich Lehmann als Ansprechpartner aus der Praxis) helfen wir Unternehmen, Innovationsprojekte sauber einzuordnen, förderfähig zu formulieren und strukturiert durch das Verfahren zu kommen.

Was ist die Forschungszulage – kurz erklärt

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Forschungs- und Innovationsförderung in Form einer Steuergutschrift. Sie ergänzt klassische Projektförderungen und soll mehr Unternehmen erreichen – auch solche, die keine Zeit für lange Zuschussanträge haben oder schnell am Markt sein müssen.

Wichtig: Die Forschungszulage ist kein Wettbewerb wie bei vielen Förderprogrammen – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht grundsätzlich ein Anspruch.

Wer kann die Forschungszulage nutzen?

Grundsätzlich alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von:

  • Größe (vom Start-up bis zum Konzern)
  • Branche
  • Rechtsform

Auch Unternehmen außerhalb der Gewinnzone können profitieren, weil die Zulage über die Steuerfestsetzung angerechnet und ein Überhang ausgezahlt werden kann.

Welche Innovationsvorhaben sind begünstigt?

Begünstigt sind Vorhaben, die einer dieser Kategorien zugeordnet werden:

  • Grundlagenforschung
  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung

In der Praxis ist besonders häufig die experimentelle Entwicklung relevant – also die Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.

Damit ein Vorhaben anerkannt wird, müssen typische Merkmale vorliegen (vereinfacht):

  • Neuartigkeit (neue Erkenntnisse/Neuerungsgrad)
  • schöpferische Tätigkeit (keine reine Routine)
  • Ungewissheit (technisches/inhaltliches Risiko – es kann scheitern)
  • Systematik (geplant, strukturiert, budgetierbar)
  • Reproduzierbarkeit/Übertragbarkeit (Ergebnisse sind nachvollziehbar)

Nicht begünstigt sind reine Routine-Optimierungen oder „konstruktive Anpassungen“ ohne echten Innovationssprung.

Welche Kosten können gefördert werden?

Die Höhe der Forschungszulage richtet sich nach den förderfähigen Aufwendungen. Typische Bausteine sind:

  • Bruttoarbeitslohn von Mitarbeitenden, die am begünstigten Vorhaben arbeiten (inkl. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung)
  • förderfähiger Eigenaufwand
  • Wertminderungen/Abschreibungen beweglicher Wirtschaftsgüter, wenn sie für das Vorhaben erforderlich und ausschließlich dafür genutzt werden

Auftragsforschung: Wenn ein Dritter das Vorhaben im Auftrag durchführt, können 70 % des Entgelts (für den Zeitraum nach März 2024 und 60% davor) als förderfähige Aufwendungen berücksichtigt werden.

Welche anderen steuerlichen Förderungen gibt es in Deutschland – neben der Forschungszulage?

Neben der Forschungszulage gibt es in Deutschland nur wenige steuerliche Instrumente, die Innovation/Investitionen ähnlich direkt begünstigen. In der Praxis relevant sind vor allem:

  • Steuerliche Investitionsanreize (Sonderabschreibungen / Investitionsabzugsbetrag): Für bestimmte betriebliche Investitionen können – je nach Unternehmensgröße und Voraussetzungen – Abschreibungen vorgezogen oder zusätzliche Abschreibungen genutzt werden. Das verbessert die Liquidität, ist aber nicht innovationsspezifisch, sondern investitionsbezogen.
  • Energetische/klimapolitische Steuerbegünstigungen (je nach Fallkonstellation): In einzelnen Bereichen rund um Energie, Strom-/Energiesteuern oder bestimmte Entlastungstatbestände können sich steuerliche Vorteile ergeben – diese sind jedoch sektor- und tatbestandsabhängig und ersetzen keine Innovationsförderung.
  • Regionale/strukturelle Begünstigungen über das Steuerrecht sind selten: Viele bekannte „Innovationsförderungen“ sind keine Steuervorteile, sondern Zuschüsse oder Darlehen (z. B. Programme aus der Projektförderlandschaft). Diese laufen typischerweise nicht über die Steuer, sondern über Fördermittelgeber und Antragsverfahren.

Einordnung für den Leser: Wenn es konkret um technologische Innovation mit Risiko/Ungewissheit geht, ist die Forschungszulage in Deutschland das zentrale, bundesweit einheitliche steuerliche Instrument – mit Rechtsanspruch bei erfüllten Voraussetzungen und dem zweistufigen Verfahren (BSFZ + Finanzamt).

Warum die Forschungszulage für Innovation so gut passt

  • Technologieoffen: Keine Einschränkung auf bestimmte Trendthemen – entscheidend ist die Innovation mit Risiko.
  • Planbar: Kein Förderwettbewerb, sondern ein strukturiertes Verfahren.
  • Auch für wachsende Unternehmen: Gerade Start-ups und Betriebe in Transformation können profitieren.
  • Guter Hebel für Personalintensive Entwicklung: Wenn viel über eigene Teams entwickelt wird, lohnt sich die Zulage häufig besonders.

Nächster Schritt: Schnell prüfen, ob dein Vorhaben passt

Wenn du wissen möchtest, ob dein Projekt eher „Routineentwicklung“ oder förderfähige Innovation ist, starte am besten mit einer strukturierten Vorprüfung.


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