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Antragstellung Forschungszulage

Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in zwei Schritten, die nacheinander durchlaufen werden müssen. Hier erhältst du einen Überblick über den gesamten Ablauf.

Der gesamte Prozess von BSFZ bis zur Auszahlung

  1. Identifikation der FuE-Projekte: Vorbereitung und Dokumentation
  2. Antragstellung bei der BSFZ: Einreichung über das BSFZ-Portal
  3. Prüfung durch die BSFZ: Fachliche Beurteilung der FuE-Aktivitäten
  4. Erteilung der Bescheinigung: Nachweis durch die BSFZ
  5. Antragstellung beim Finanzamt: Einreichung mit BSFZ-Bescheinigung
  6. Prüfung durch das Finanzamt: Bearbeitung des Antrags
  7. Bescheid: Festsetzung der Forschungszulage
  8. Auszahlung: Erhalt der Förderung

1. Identifikation der FuE-Projekte

Vor der eigentlichen Antragstellung solltest Du:

  • FuE-Projekte identifizieren und dokumentieren
  • Die Förderfähigkeit anhand der OECD-Kriterien prüfen
  • Die relevanten Aufwendungen (Personalkosten, Auftragsforschung, ggf. Sachinvestitionen) erfassen
  • Eine Projektbeschreibung für jedes FuE-Projekt erstellen

2-4. Antragstellung bei der BSFZ, Prüfung und Bescheinigung

Die Bescheinigung der förderfähigen FuE-Tätigkeiten erfolgt durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ):

  • Antragstellung über das Online-Portal der BSFZ
  • Einreichung der notwendigen Projektbeschreibungen
  • Prüfung der fachlichen Voraussetzungen durch die BSFZ
  • Erhalt einer rechtsverbindlichen Bescheinigung
Bindende Wirkung

Die Bescheinigung der BSFZ ist für das Finanzamt bindend hinsichtlich der Beurteilung, ob ein förderfähiges FuE-Vorhaben vorliegt. Das Finanzamt prüft anschließend die Höhe der förderfähigen Aufwendungen.

5. Antragstellung beim Finanzamt

Nach Erhalt der Bescheinigung stellst du den Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt:

  • Verwendung des offiziellen Antragsformulars (auf den Webseiten der Finanzverwaltung verfügbar)
  • Beifügung der Bescheinigung der BSFZ
  • Angabe der förderfähigen Aufwendungen und Berechnung der beantragten Forschungszulage
  • Einreichung innerhalb der gesetzlichen Fristen
Frist beachten

Der Antrag muss spätestens 4 Jahre nach Ablauf des Wirtschaftsjahres eingereicht werden, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind.

6. Prüfung durch das Finanzamt

Das Finanzamt prüft:

  • Die formale Richtigkeit des Antrags
  • Die korrekte Berechnung der förderfähigen Aufwendungen
  • Die Einhaltung der maximalen Bemessungsgrundlage
  • Die Einhaltung beihilferechtlicher Vorschriften

7-8. Bescheid und Auszahlung

Nach erfolgreicher Prüfung:

  • Erhalt des Bescheids über die Festsetzung der Forschungszulage
  • Verrechnung mit der nächsten fälligen Steuervorauszahlung oder direkte Auszahlung

Die Forschungszulage wird nach der Festsetzung allerdings nicht sofort ausgezahlt, sondern im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Ergibt sich nach dieser Anrechnung ein Überschuss, wird dieser als Einkommen- oder als Körperschaftsteuererstattung ausgezahlt.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Steuerfreiheit

Die Forschungszulage wird als Steuervergütung behandelt und ist selbst nicht steuerpflichtig.