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Grundlagen der Forschungszulage

Die Forschungszulage ist ein steuerliches Förderinstrument für Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2020 können Unternehmen unabhängig von ihrer Größe, Rechtsform oder Branche von dieser Maßnahme profitieren.

Was ist die Forschungszulage?

  • Eine steuerliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Rechtsanspruch auf Förderung bei Erfüllung der Voraussetzungen
  • Technologieoffen für alle Branchen und Unternehmensgrößen
  • Kompatibel mit anderen Förderprogrammen (unter Beachtung beihilferechtlicher Kumulierungsgrenzen)
Rechtsanspruch

Bei Erfüllung aller Kriterien besteht ein Rechtsanspruch auf die Forschungszulage. Es handelt sich nicht um eine Ermessensentscheidung.

Wesentliche Merkmale

  • Förderfähig sind Personalkosten, Auftragsforschung und seit März 2024 auch bestimmte Sachinvestitionen
  • Fördersatz: 25% (Großunternehmen) bzw. 35% (KMU) der förderfähigen Aufwendungen (Stand: März 2024)
  • Maximale Bemessungsgrundlage: 10 Millionen Euro pro Jahr und Unternehmen/Unternehmensverbund (Stand: März 2024)
  • Maximale Forschungszulage: bis zu 3,5 Millionen Euro pro Jahr (Stand: März 2024)

Fördervoraussetzungen im Überblick

  1. Durchführung von förderfähigen FuE-Tätigkeiten nach OECD Frascati-Definition
  2. Bescheinigung der förderfähigen FuE-Tätigkeiten durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
  3. Antragstellung beim zuständigen Finanzamt

In den folgenden Abschnitten findest du detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen, dem Antragsprozess und der Berechnung der Forschungszulage.