Hilfestellungen für FuE-Vorhaben
Die Forschungszulage basiert auf drei wesentlichen Kriterien:
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Neuartigkeit: Das Vorhaben muss neue Erkenntnisse oder neue Anwendungen bestehenden Wissens anstreben. Es muss über bekannte Lösungen hinausgehen und darf nicht nur eine Markteinführung zum Ziel haben.
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Risiko: Es müssen konkrete technische oder wissenschaftliche Unwägbarkeiten bestehen, die den Erfolg gefährden könnten. Wirtschaftliche Risiken zählen hier nicht.
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Planmäßigkeit: Die Durchführung muss einem strukturierten, methodischen Vorgehen folgen und die konkreten Entwicklungsschritte müssen nachvollziehbar sein.
Diese Hilfestellungen stammen von der offiziellen Seite der Bescheinigungsstelle Forschungszulage und können als Textbausteine für die Erstellung von Prompts für ChatGPT und andere KI-Modelle verwendet werden.
KRITERIEN FÜR FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Neuartigkeit
Grundsätzlich setzt das Kriterium der Neuartigkeit voraus, dass die Arbeiten darauf abzielen, neue Kenntnisse und Fertigkeiten zu gewinnen oder vorhandenes Wissen in neuer Weise zu nutzen oder einzusetzen. Ein Produkt, Verfahren oder eine Dienstleistung kann nicht mehr als neuartig angesehen werden, wenn das primäre Ziel der Tätigkeiten über eine prototypische Entwicklung hinausgeht oder bereits die Markteinführung ist.
Stellen Sie dar, welche Projektidee mit dem Vorhaben verfolgt wird. Was konkret soll in Ihrem Vorhaben erforscht, entwickelt oder verbessert werden?
Stellen Sie dar, worin sich das in Ihrem Vorhaben angestrebte Ergebnis von bisherigen (in der Branche) etablierten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen unterscheidet. Nehmen Sie dabei Bezug auf den Stand der Technik im Wirtschaftszweig und auf in Ihrem Unternehmen vorhandene Lösungen (Fertigkeiten, Technologien oder Vorgehensweisen). Nicht ausreichend ist die alleinige Feststellung, dass solche Entwicklungsleistungen bisher im Unternehmen noch nicht durchgeführt wurden oder ein vergleichbares Produkt oder Verfahren nicht verfügbar ist.
Gehen Sie detailliert auf Herausforderungen und die entsprechenden Lösungsansätze ein, die Sie verfolgen. Wie soll diesen Herausforderungen begegnet werden?
Vermeiden Sie allgemeine und unkonkrete Formulierungen wie „Erforschung eines neuen Bauteils“ oder „Entwicklung einer neuartigen Komponente“. Führen Sie die neuartigen Funktionalitäten, Eigenschaften etc. konkret auf.
Ergänzen Sie Ihre Ausführungen bei Bedarf mit einem Arbeitsplan, der als Anlage beigefügt werden kann.
Risiko
Grundsätzlich setzt das Kriterium Risiko / Unwägbarkeiten voraus, dass wissenschaftliche bzw. technische Hemmnisse oder Herausforderungen bestehen, die das Vorhaben verzögern oder gar die Zielerreichung gefährden und so im Extremfall zum Scheitern des Vorhabens führen könnten. Die Risiken / Unwägbarkeiten müssen in konkreter Bezugnahme zu den beschriebenen Entwicklungstätigkeiten stehen. Nicht berücksichtigt werden wirtschaftliche bzw. finanzielle Risiken.
Technische / wissenschaftliche Risiken, Unwägbarkeiten oder Herausforderungen sind Bestandteil von allen FuE-Vorhaben.
Benennen Sie konkrete (ingenieur-, natur-, geistes-, sozialwissenschaftliche etc.) Unwägbarkeiten, die im Rahmen der Durchführung Ihres Vorhabens auftreten und ggf. die Zielerreichung in Frage stellen, verzögern oder einschränken können.
Beschränken Sie sich auf die wesentlichen Risiken / Unwägbarkeiten, die mit dem gewählten Lösungsansatz in direktem Zusammenhang stehen. Es müssen nicht alle Arbeitspakete im Projekt mit Unwägbarkeiten oder Hemmnissen behaftet sein.
Die alleinige stichwortartige Aufzählung von Risiken in Form von Schlagworten ist nicht ausreichend. Beschreiben Sie kontextbezogene Aspekte, die zur Verzögerung oder im Extremfall zum Scheitern führen könnten bzw. die Suche nach alternativen Lösungsansätzen erfordern.
Wirtschaftliche Risiken (z. B. Kostensteigerungen im Projekt oder die Vermarktung des Produkts) sind für die Bewertung von FuE-Tätigkeiten unerheblich, auch wenn sie zu Verzögerungen führen können. Auf deren Benennung sollte grundsätzlich verzichtet werden, da sie nicht berücksichtigt werden.
Planmäßigkeit
Grundsätzlich setzt das Kriterium Planmäßigkeit voraus, dass die Durchführung eines Vorhabens einem methodischen Vorgehen folgt. Die Vorgehensweise sollte anhand konkreter Entwicklungstätigkeiten nachvollziehbar sein. Bitte beschreiben Sie kurz und prägnant, welche Arbeitsschritte / Tätigkeiten vorgesehen sind, um das Vorhabenziel zu erreichen, die Problemstellung zu bearbeiten bzw. Herausforderungen zu begegnen.
Beschreiben Sie konkret, welche Methoden, Verfahren, Technologien oder Konzepte Sie im Vorhaben nutzen.
Die Vorgehensweise sollte auf der Basis konkreter produkt- oder verfahrensbezogener Entwicklungstätigkeiten nachvollziehbar sein.
Sie können einen tabellarischen Arbeitsplan anfügen, aus dem eindeutig hervorgeht, welche Arbeiten Ihr Unternehmen durchführt.
Nicht ausreichend ist die Beschreibung der Arbeiten ausschließlich anhand von Schlagwörtern oder allgemeinen Darstellungen, die unspezifisch und damit für eine Vielzahl von Entwicklungsvorhaben zutreffend sind.
Beispiele für NICHT förderfähige Vorhaben und Tätigkeiten
Grundsätzlich nicht förderfähig sind wiederkehrende und routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten und Verfahren sowie (Qualitäts-)Kontrollen. Außerdem sind die Entwicklung von Management-Systemen und Entwicklungen, bei welchen den Lösungsansätzen betriebswirtschaftliche (nicht technologische) Konzepte zugrunde liegen, nicht förderfähig.
Beispielhafte Tätigkeiten, die nicht FuE zuzuordnen sind
Tätigkeiten, die der administrativen Vorbereitung, Bewertung und ggf. Analyse des Potentials sowie der dazu erforderlichen Ressourcen eines Vorhabens, jedoch nicht der Erforschung und Entwicklung von Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen dienen, z. B.:
Durchführbarkeitsstudien
Marktforschung, Preisrecherchen, Kundenbefragungen bzw. Untersuchungen zur Erschließung von Märkten
Suche von Kooperationspartnern, Lieferanten, Auftragnehmern
Tätigkeiten, die primär auf die Marktentwicklung eines im Wesentlichen festgelegten Produktes oder Verfahrens abzielen oder zum Ziel haben, ein Produktionssystem zum reibungslosen Funktionieren zu bringen, z. B.:
Optimierung in der Produktion / Anpassung der bestehenden Produktion an ein neues Produkt
Anpassungen an einem Produktivsystem, das bereits beim Endkunden zum Einsatz kommt
Produktionsvorbereitung, Serialisierung, Bau von Vorführgeräten und Demonstratoren für Vermarktungszwecke
Arbeiten zum Erreichen der Marktreife eines Produktes
Tätigkeiten zur Markteinführung
Erstellung von Verkaufsunterlagen, Preislisten, Bedienungsanleitungen, Handbücher, Schulungsmaterialien und Werbung
Marketing- und Vertriebstätigkeiten, Anpassung von Webseiten zur Präsentation eines Produktes, Verfahrens oder Dienstleistung
Markterprobung und Kundenbefragung
Kundenservice (Customer Support)
Inbetriebnahme von Maschinen
Fertigung einer Nullserie zur Vorbereitung einer Serienproduktion
Tätigkeiten, die nicht auf die Erlangung neuen Wissens oder die Entwicklung eines neuen Produkts, Verfahrens oder einer Dienstleistung gerichtet sind und mit denen kein wissenschaftlicher bzw. technischer Fortschritt verbunden ist, z. B.:
Tätigkeiten wie Transport, Lagerhaltung, Logistik und Warenversand, Reparatur, Wartung, Sicherheit, etc.
Fachliches und administratives Projektmanagement
Patentrecherchen, Freedom-to-Operate Analysen, verwaltungstechnische und rechtliche Tätigkeiten, die für die Erlangung von Patent- oder sonstigen Schutzrechten erforderlich sind
Versuche zur Generierung von Daten, die ausschließlich für Zulassungs-, Normierungs- und Zertifizierungsverfahren genutzt werden, sowie alle weiteren Zertifizierungs-, Normierungs- und (Markt-)Zulassungstätigkeiten
Planung von Nachfolgeprodukten
Schulung oder Einweisung