Zum Hauptinhalt springen

Unternehmen in Schwierigkeiten

Die Einstufung als "Unternehmen in Schwierigkeiten" nach EU-Beihilferecht hat direkte Auswirkungen auf die Förderfähigkeit für die Forschungszulage. Gemäß Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe c der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten grundsätzlich nicht zulässig.

Entscheidungsdiagramm

Ein übersichtliches Diagramm um herauszufinden ob man ein Unternehmen in Schwierigkeiten ist und welche Auswirkung es auf die Förderfähigkeit hat.

Ausschlusskriterien

Ein Unternehmen gilt unter folgenden Umständen als Unternehmen in Schwierigkeiten und ist somit (vorbehaltlich der Ausnahmen) von der Forschungszulage ausgeschlossen:

  1. Insolvenzverfahren:
  • Gegen das Unternehmen läuft ein Insolvenzverfahren
  • Das Unternehmen erfüllt nach innerstaatlichem Recht bereits die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger
  1. Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG, KGaA) mit Kapitalverlust:
  • Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen
  • Maßgeblich ist hierbei das Verhältnis von Rücklagen/Eigenmitteln zu den kumulierten Verlusten
  1. Personengesellschaften (z.B. KG, OHG) mit Kapitalverlust:
  • Mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen
  1. Laufende Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfen:
  • Das Unternehmen hat Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfen erhalten, die noch nicht zurückgezahlt wurden
  • Ein mit solchen Beihilfen verbundener Umstrukturierungsplan läuft noch
  1. Hohe Verschuldung und schlechte Rentabilität (gilt NICHT für KMU):
  • Diese Kriterien treffen nur auf Unternehmen zu, die keine Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) sind
  • Beide der folgenden Bedingungen müssen in den letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahren erfüllt sein:
    • Der buchwertbasierte Verschuldungsgrad liegt über 7,5
    • Das anhand des EBITDA berechnete Zinsdeckungsverhältnis liegt unter 1,0

Ausnahmen

Trotz dieser strengen Kriterien gibt es wichtige Ausnahmen und Punkte, die eine Förderung dennoch ermöglichen können:

  • Junge KMU (Start-ups): Kleine und Mittlere Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, sind von den Regeln bezüglich des Verlusts von Stammkapital bzw. Eigenmitteln ausgenommen
  • KMU generell: KMU sind generell von der Regel bezüglich hoher Verschuldung und schlechtem Zinsdeckungsverhältnis ausgenommen
  • COVID-19 Sonderregelung: Unternehmen, die am 31. Dezember 2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten waren, aber zwischen 1. Januar 2020 und 30. Juni 2021 zu einem solchen wurden, können dennoch Beihilfen erhalten
Jährliche Betrachtung

Die Einstufung als Unternehmen in Schwierigkeiten kann sich von Jahr zu Jahr ändern, basierend auf den Finanzergebnissen. Es ist daher unerlässlich, für jedes Wirtschaftsjahr, für das die Forschungszulage beantragt wird, eine separate Prüfung durchzuführen.

Beispiel

Ein Unternehmen war 2019 und 2020 kein Unternehmen in Schwierigkeiten. In 2021 und 2022 erfüllte es die Kriterien. Ab 2023 war es wieder finanziell stabil. Dank der COVID-19-Regel konnte es die Zulage für 2020 und 2021 beantragen. Für 2022 war keine Förderung möglich. Für 2023 konnte wieder ein Antrag bewilligt werden. Man kann für alle Jahre die Anträge stellen und das Finanzamt, nimmt dann einzlne Jahre raus, basierend darauf ob man auf die Definition passt.

Empfehlung

Erste Anlaufstelle: Steuerberater

  • Besprich die Situation mit deinem Steuerberater
  • Dieser kann anhand der offiziellen Kriterien eine fundierte Einschätzung vornehmen
  • Dies ist der wichtigste Schritt, um das Risiko einer späteren Ablehnung zu minimieren

Finale Instanz: Finanzamt

  • Beachten, dass das Finanzamt die endgültige Entscheidung trifft
  • Eine vorherige Klärung mit dem Steuerberater hilft, den Antragsprozess realistisch einzuschätzen
  • Sich allein auf die Prüfung durch das Finanzamt zu verlassen, birgt das Risiko verlorener Zeit und Ressourcen
Offizielle Definition

Die detaillierte Definition eines Unternehmens in Schwierigkeiten gemäß EU-Recht findest du unter folgendem Link: Definition Unternehmen in Schwierigkeiten (BAV)